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Physiotherapie Batsch (Inhaberin Anja Landmann)

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Wir sind gerne für Sie da
Tel: 034243-711 990

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Patienteninformationen

Die Termine können persönlich, telefonisch, per Mail oder WhatsApp individuell nach Ihren Wünschen vereinbart werden.
Bitte beachten Sie dabei eventuelle Vorlaufzeiten.

TERMINTREUE

Es ist uns enorm wichtig, jedem Patienten seine vorgesehen Behandlungszeit zu gewährleisten. Dazu ist ein pünktliches Erscheinen kurz vor Behandlungsbeginn enorm wichtig.
Wir sind stets bemüht, Sie optimal zu betreuen und wenn möglich, bei nur einem Therapeuten zu terminieren.
Aus verschiedenen Gründen (Krankheit, Urlaub, zeitliche Flexibilität) ist dies leider nicht immer möglich. In diesem Fall werden Sie von unserer Patientenbetreuung informiert.

IHR TERMIN BEI UNS

Sie können Ihren Termin am Vortag der Behandlung bis 18.00 Uhr absagen. (auch auf dem AB).
Sollten Sie danach absagen oder nicht zum Termin erscheinen, werden Ihnen die Kosten gemäß unserer aktuellen Preisliste berechnet.

IHRE VERORDNUNG

Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 28 Tage liegen dürfen.

Rezeptgebühr: Seit dem 01.07.2004 ist quartalsunabhänig bei jedem Kassenrezept eine Rezeptgebühr von 10 Euro + 10% des Rezeptwertes fällig. Die anfallende Gebühr begleichen Sie bitte spätestens vor dem 2. Termin bei uns.

Behandlungszeit: Die gesetzliche Behandlungszeit für Heilmittelverordnungen beträgt im Durchschnitt 15 Min. Unsere Behandlungszeit beläuft sich auf 20 Min.

THERAPIEZIEL STEIGERN – ERGÄNZUNGEN AUF PRIVATREZEPT

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Therapie zu ergänzen, wenn keine kassenärztliche Verordnung ausgestellt wurde. In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an dem Betrag für privat versicherte Patienten. Unsere Mitarbeiterin an der Rezeption informiert Sie gerne.

PRIVATE KRANKEN-VERSICHERUNG

Als privat Versicherter erhalten Sie vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag. Die Honorarsätze sind durch Sie nach Abschluss der Behandlungen zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Ihren jeweiligen Tarif bei Ihrer Krankenversicherung zu erfragen oder Kenntnis darüber zu haben.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung.